In einem ersten Gespräch, das auch telefonisch sein kann, wird geklärt, mit welcher Problematik und mit welchen Wünschen eine Frau zu uns kommt. Es kann dann zu einer persönlichen Beratung kommen, die in der Regel zwischen 50 und 60 Minuten dauert. Eine Frau kann sich auch über einen längeren Zeitraum beraten lassen. Wenn erwünscht, kann natürlich zu den Gesprächen eine weibliche Vertrauensperson mitgebracht werden.
Wir nehmen die Erfahrungen von Mädchen und Frauen ernst und stehen auf ihrer Seite. Die Verantwortung für die Tat liegt eindeutig beim Täter.
Wir unterstützen und ermutigen Mädchen und Frauen in ihren Stärken und Fähigkeiten.
Sexualisierte Gewalt ist für uns nicht aggressiv ausgelebte Sexualität, sondern eine Machtdemonstration, die der Unterwerfung und Bestrafung von Frauen dient. Wir sehen Lebenskrisen und psychische Schwierigkeiten von Mädchen und Frauen als Überlebensstrategien, die auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskriminierung von Frauen entstehen.
Wir arbeiten bewusst in einem Raum von Frauen für Frauen, zu dem Männer keinen Zutritt haben.
Die Beratungsprozesse orientieren sich an dem, was die jeweilige Frau thematisiert. Ziel und Inhalte der Beratung bestimmt die betroffene Frau.
Auf Wunsch einer Frau begleiten wir sie z.B. zur Polizei bei einer Anzeigeerstattung, zu Gerichtsterminen oder zu ArztInnen, AnwältInnen, anderen Institutionen... Eine Gerichtsbegleitung kann im Rahmen des Zeuginnenbegleitprogramms in Schleswig-Holstein erfolgen.