3G-Regel für persönliche Beratung
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Aufgrund der Pandemie gilt für persönliche Beratungsgespräche die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass wir dieses Angebot nur noch den Frauen oder deren Angehörigen ermöglichen können, die entweder vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Wir bitten alle Besucher*innen einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Ein Schnelltest darf hierbei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.
Weiterhin haben Sie aber auch die Möglichkeit mit uns einen Beratungstermin per Telefon zu vereinbaren. Oder Sie kontaktieren uns Online über unser Beratungstool „Text us!“ … weiterlesen ›


Bei der vertraulichen bzw. anzeigenunabhängigen Spurensicherung können Betroffene Spuren der Gewaltstraftaten gerichtsfest dokumentieren und sichern lassen und somit auch Jahre später noch Anzeige erstatten. Die Entscheidung den Täter anzuzeigen überfordert die meisten Betroffenen, erst recht, wenn unmittelbar nach der Tat darüber entschieden werden muss und wenn es sich bei dem Täter um einen nahen Angehörigen handelt. Betroffene müssen sich so viel Zeit nehmen dürfen, wie sie für diesen Schritt benötigen, deshalb bietet die vertrauliche Spurensicherung diese Möglichkeit, ohne dass die Polizei davon erfährt oder eine Anzeige erstattet werden muss.