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Stalking

Was ist Stalking?

Der Begriff „Stalking“ (engl. Anschleichen, pirschen) steht für das  fortgesetzte Nachstellen, Verfolgen und Belästigen einer anderen Person und kann grob als „Psychoterror“ beschrieben werden. Bekannt wurde das Phänomen zunächst durch prominente Personen, die von Fans belästigt wurden. Heute ist bekannt, dass Verfolgungen, Belästigungen und Psychoterror verbreitete Phänomene sind und prinzipiell alle Menschen Opfer von Stalking werden können. Frauen sind allerdings deutlich häufiger betroffen als Männer.

Wenngleich es auch Fremdtäter gibt, kennt die Mehrzahl der Opfer den „Stalker“. Häufig sind es von der Frau zurückgewiesene Männer, Ex-Partner oder Ex-Ehemänner, welche die Zurückweisung oder Trennung nicht akzeptieren. Stalking hat nichts mit Liebe oder Liebeskummer zu tun, vielmehr geht es dem Stalker darum, Macht auszuüben und sich bei der Person, der er nachstellt, immer wieder ins Bewusstsein zu rufen. Von Stalking wird erst gesprochen, wenn die Verfolgung oder Belästigung anhält.

Beispiele für Stalking und mögliche Folgen

Stalking-Handlungen können beispielsweise sein:

  • wiederholte Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat und während der Arbeit
  • häufige Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
  • massenhaftes Zusenden von Briefen, E-Mails und SMS
  • häufige Präsenz des Verfolgers vor der Wohnung, der Arbeitsstelle, im Supermarkt usw.
  • Verfolgen bei täglichen Wegen zur Arbeit, zum Sport, zu Bekannten
  • Überreichung unerwünschter Geschenke
  • Waren- und Annoncenbestellungen auf den Namen der Betroffenen
  • Ausspionieren des Tagesablaufs, des sozialen Umfelds und persönlicher Daten
  • Sachbeschädigungen, z.B. an der Tür, am Auto, im Garten usw. oder Einbruch und Diebstähle
  • Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung
  • Androhung von Gewalt bis hin zu Morddrohungen

Die Folgen des Stalkings können für die Opfer gravierend sein. Ihr Leben verändert sich bei länger andauernder Verfolgung zunehmend, und die Lebensqualität sinkt. Psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen nehmen zu. Gefühle wie Angst, Hilflosigkeit, Schutzlosigkeit und Verzweiflung sind typische Gefühle, die bis hin zur schweren Depression gehen können. Betroffene leben häufig in ständiger Erwartung neuer Attacken und fühlen sich nirgends mehr sicher, dies kann zu sozialem Rückzug oder sogar sozialer Isolation führen.

Was können Sie tun?

Zunächst sollten Sie dem Stalker einmal und unmissverständlich verdeutlichen, dass Sie keinen Kontakt mit ihm wünschen und der Täter bzw. die Täterin dies unterlassen soll. Bestenfalls erfolgt dies schriftlich und per Einschreiben und sollte am besten die letzte persönliche Reaktion sein. Danach empfiehlt es sich dringend, nicht mehr zu reagieren. Jede weitere Reaktion, ganz gleich welcher Art, bedeutet, dass der Stalker Ihre Aufmerksamkeit bekommt und bestärkt ihn in seinen Handlungen.

Wichtig ist auch die Beweissicherung: Bewahren Sie nach Möglichkeit alle Briefe, E-Mails, SMS und Texte auf dem Anrufbeantworter auf. Legen Sie ein „Stalking-Tagebuch“ an, in dem Sie Ort, Datum, Uhrzeit und die Stalking-Handlung notieren, so dass später der Stalking-Verlauf rekonstruiert werden kann. Dies kann bei möglichen rechtlichen Schritten sehr hilfreich sein.Es ist immer gut, für die Stalking-Taten Augen- und Ohrenzeug*innen zu suchen. Auch ein Termin mit einer Rechtsanwält*in ist ratsam.

Es ist grundsätzlich sinnvoll, mit Menschen, denen Sie vertrauen (Freund*innen, Verwandte, Nachbarn o.ä.) über die Situation zu sprechen. Das unterstützt Sie nicht nur, sondern kann darüber hinaus verhindern, dass der Täter von ihnen auf Nachfrage Informationen über Sie erhält. Öffentlichkeit kann in diesem Fall schützen.

Das Aufsuchen einer Beratungsstelle wie der unseren kann entlastend sein, und Sie können Informationen über Ihre Handlungsmöglichkeiten einholen. Außerdem kann die Beraterin mit Ihnen rechtliche Möglichkeiten besprechen, Ihnen eine Rechtsanwält*in vermitteln und über weitergehende Hilfen informieren. Seit dem 9.3.2017 gibt es eine Neuregelung eines Gesetzes (§238 Absatz 1 StGB – Nachstellung), das auf das Phänomen Stalking explizit eingeht.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie im längeren Text zum Download rechts auf dieser Seite. Beide Textversionen sind stark gekürzte und modifizierte Fassungen des Textes auf der Website des bff. Dort finden Sie auch noch weitergehende Informationen zum Thema.