Mit einer Pipette werden Tropfen in eine offene Flasche gegeben - im Hintergrund feiernde Meschen.

K.-O.-Tropfen

Was sind K.O.-Tropfen?

Unter dem Begriff K.O.-Tropfen werden verschiedene Substanzen zusammengefasst, die anderen Personen unbemerkt verabreicht werden, und zwar mit dem Ziel, sie in einen willen- und wehrlosen Zustand zu versetzen und sie dann sexuell zu missbrauchen und/oder auszurauben. Die Substanzen sind zum Teil rezeptpflichtige Psychopharmaka oder Narkotika.

Am häufigsten wird die Droge „Liquid Ecstasy“ (GHB für Gamma-Hydroxybuttersäure) eingesetzt, die auch als Party-Droge gilt. K.O.-Tropfen haben eine beruhigende, sedierende und muskelentspannende Wirkung, die abhängig von der Dosierung mit Erinnerungsstörungen für die Zeit kurz nach der Einnahme einhergeht.

K.O. Tropfen sind meist geruch- und farblos, haben aber einen leichten Beigeschmack, weshalb sie häufig in alkoholische oder Mix-Getränke getan werden, in denen der Geschmack nicht mehr wahrnehmbar ist.

Beispiele für Wirkung, Nebenwirkungen und Folgen:

Die Wirkung von K.O.-Tropfen setzt etwa 10-20 Minuten nach der Einnahme ein und dauert je nach Substanz und Dosis meist einige Stunden an. Da sich eine Person nach der unfreiwilligen Einnahme von K.O.-Tropfen ähnlich wie ein alkoholisierter Mensch verhalten kann, schöpft oft weder die Person selbst noch ihr Umfeld Verdacht.

Beispiele für Wirkung und Nebenwirkungen von K.O.-Tropfen:

  • Übelkeit, Erbrechen
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Atemnot
  • Schweißausbrüche
  • Muskelkrämpfe
  • Benommenheit
  • Enthemmtes Verhalten
  • Willenlosigkeit, Kontrollverlust
  • In höheren Dosen Verwirrtheitszustände, Atemstillstand, evtl. Bewusstlosigkeit oder Koma
  • Erinnerungsstörungen, schlagartiger Erinnerungsverlust bzw. „Filmriss“
  • Oft auch noch im Nachhinein: Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen

Was können Sie tun?

GHB und andere K.O.-Tropfen werden vom Körper innerhalb weniger Stunden bis unter die Nachweisgrenze abgebaut. Im Blut ist es etwa 6 Stunden und im Urin noch etwa 12 Stunden nachweisbar (in Einzelfällen auch länger). Deswegen empfiehlt es sich, für eine eventuelle Anzeige möglichst zeitnah Blut- und Urinproben sicherstellen zu lassen. Dies kann zum Beispiel in der Gewaltopferambulanz des Kieler Instituts für Rechtsmedizin (Arnold-Heller-Straße 12, Telefon: 0431-597 3600) erfolgen, oder auch in den Ambulanzen der Krankenhäuser. Ebenso kann ein*e Gynäkolog*in oder Hausärzt*in die Proben sicherstellen.

Auch wenn Sie sich an wenig oder nichts erinnern können, kann es sinnvoll sein, eine Fachberatungsstelle wie die unsere aufzusuchen und sich dort Informationen und Unterstützung zu holen. Ein Erinnerungsverlust kann den Umgang mit einem erlittenen Übergriff sehr erschweren, aber trotzdem gibt es Wege, damit zurechtzukommen bzw. die Tat zu verarbeiten.

Sie können auch Anzeige erstatten, wenn Sie den oder die Täter nicht kennen. Ebenso ist eine Anzeige möglich, wenn kein Nachweis der Substanzen im Blut oder Urin erfolgt ist, möglicherweise gibt es dann andere Beweismittel wie Zeugenaussagen.

Wie kann ich mich schützen?

Diese Tipps können helfen, dass Frauen und Mädchen sich besser gegen K.O.-Tropfen schützen können, einen vollständigen Schutz gibt es allerdings nicht:

  • keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen
  • bei Unwohlsein oder Übelkeit Freunde oder Personal (z.B. in Kneipen oder Diskotheken) ansprechen
  • sich dann nicht von fremden Personen, die es anbieten, nach Hause bringen lassen
  • sich um Freundinnen und Freunde kümmern, die zu viel getrunken haben oder sich seltsam verhalten
  • nicht zögern, die Disco oder eine Feier zu verlassen, wenn man sich dort nicht sicher fühlt
  • im Zweifel die Polizei anrufen
  • „zusammen kommen, zusammen gehen“ und aufeinander zu achten ist die sicherste Vorbeugung gegen K.O.-Tropfen.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie im längeren Text zum Download rechts auf dieser Seite. Beide Textversionen sind stark gekürzte und modifizierte Fassungen des Textes auf der Website des bff. Dort finden Sie auch noch weitergehende Informationen zum Thema.