Eine zerbrochene Vase auf einem Holzfußboden.

Häusliche Gewalt

Was ist häusliche Gewalt?

Gewalt durch aktuelle oder ehemalige Ehe- oder Lebenspartner wird als häusliche Gewalt bezeichnet. Häufig ist sie kein einmaliges Ereignis sondern tritt in einer Beziehung oder Ex-Partnerschaft wiederholt auf und steigert sich im Laufe der Zeit immer mehr. Frauen aus allen sozialen Schichten, mit unterschiedlichem Einkommen und Bildungsstand oder Herkunft können betroffen sein. Ein Viertel der in Deutschland lebenden Frauen geben an, mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein.

Dabei muss der konkrete Tatort nicht immer die eigene Wohnung sein. Auch wenn ein Partner seine (Ex-)Frau auf der Straße bedroht, oder wenn er ihr gegenüber in einer anderen Wohnung bzw. Unterkunft gewalttätig wird, nennt man dies häusliche Gewalt.

Gewalt gegen Kinder fällt nicht unter den Begriff der häuslichen Gewalt. Kinder sind jedoch häufig direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt gegen die Mutter mitbetroffen, weshalb häusliche Gewalt offiziell als mögliche Kindeswohlgefährdung gilt. Kinder sollten daher eigenständige Unterstützung erhalten.

Beispiele für häusliche Gewalt:

Beispiele für Handlungen häuslicher Gewalt können z.B. sein:

  • Beschimpfungen, Demütigungen und Erniedrigungen der Frau
  • Drohungen, z.B. Kinder oder Haustiere zu verletzen
  • Soziale Isolierung, z.B. Kontakt zu Familie oder Freunden unterbinden
  • Schlagen, Treten, Würgen der Frau
  • Verbrennungen, Verätzungen, Quetschungen etc. zufügen
  • Mit Gegenständen werfen
  • Erzwingen sexueller Handlungen
  • Ständige Kontrolle, z.B. Handy, Finanzen kontrollieren
  • Etc. etc.

Was können Sie tun?

Wenn Sie akut bedroht sind, rufen Sie den Polizeinotruf (110) an. Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse und betonen Sie, dass sie sofort Hilfe brauchen. Teilen Sie der Polizei mit, ob Sie verletzt sind, ob Kinder oder sonstige Personen in der Wohnung sind, ob der Täter noch anwesend ist, ob er Waffen besitzt. Bis die Polizei kommt, bringen Sie sich und gegebenenfalls Ihre Kinder in Sicherheit, zum Beispiel bei Nachbarn, in Geschäften oder in der eigenen Wohnung.

Sie können rund um die Uhr, auch mit Ihren Kindern, in einem Frauenhaus Schutz suchen, zum Beispiel in Kiel oder im Kreis Plön. Die Telefonnummer des Frauenhauses in Kiel ist 0431-681825, die Telefonnummer des Frauenhauses im Kreis Plön ist 04342-82616.

Professionelle Fachberatungsstellen können Unterstützung und Orientierung leisten. In Kiel können Sie sich an die Beratungsstelle des Frauenhauses wenden („Die Lerche“: 0431-675478), im Kreis Plön können Sie sich in unserer Beratungsstelle melden (04342-309939). Beide Einrichtungen sind nach § 201a LvwG (Wohnungsverweisung sowie Rückkehr- und Betretungsverbot) anerkannte Beratungsstellen bei häuslicher Gewalt. Wir informieren Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und können spezialisierte Anwältinnen vermitteln.

Bei häuslicher Gewalt kann wie bei allen anderen Straftaten Strafanzeige erstattet werden, sodass ein Ermittlungsverfahren gegen den Täter eingeleitet wird. Bei akuter Gewalt innerhalb der häuslichen Gemeinschaft kann die Polizei, sobald sie hinzu gerufen wird, den Täter vorrübergehend aus der Wohnung verweisen und ihm verbieten, diese innerhalb der nächsten Tage wieder zu betreten. Um einen weiteren längerfristigen Schutz für die Betroffenen zu erlangen, kann ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt werden.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie im längeren Text zum Download rechts auf dieser Seite. Beide Textversionen sind stark gekürzte und modifizierte Fassungen des Textes auf der Website des bff. Dort finden Sie auch noch weitergehende Informationen zum Thema.