Jahr: 2021

Beratungstelle Kreis Plön

3G-Regel für persönliche Beratung

Bildbeschreibung:Icon Virus

Aufgrund der Pandemie gilt für persönliche Beratungsgespräche die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass wir dieses Angebot nur noch den Frauen oder deren Angehörigen ermöglichen können, die entweder vollständig geimpft, getestet oder genesen sind. Wir bitten alle Besucher*innen einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Ein Schnelltest darf hierbei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Weiterhin haben Sie aber auch die Möglichkeit mit uns einen Beratungstermin per Telefon zu vereinbaren. Oder Sie kontaktieren uns Online über unser Beratungstool „Text us!“weiterlesen ›

Beratungstelle Kreis Plön

Die vertrauliche Spurensicherung

Bildbeschreibung: Weg zum Strand durch die Dünen.Bei der vertraulichen bzw. anzeigenunabhängigen Spurensicherung können Betroffene Spuren der Gewaltstraftaten gerichtsfest dokumentieren und sichern lassen und somit auch Jahre später noch Anzeige erstatten. Die Entscheidung den Täter anzuzeigen überfordert die meisten Betroffenen, erst recht, wenn unmittelbar nach der Tat darüber entschieden werden muss und wenn es sich bei dem Täter um einen nahen Angehörigen handelt. Betroffene müssen sich so viel Zeit nehmen dürfen, wie sie für diesen Schritt benötigen, deshalb bietet die vertrauliche Spurensicherung diese Möglichkeit, ohne dass die Polizei davon erfährt oder eine Anzeige erstattet werden muss.

Der Entschluss, nach einer Sexualstraftat oder körperlicher Gewalt die Spuren sicher stellen zu lassen ist kein einfacher, deshalb bieten unsere Beratungsstellen in Kiel und im Kreis Plön dazu Beratung und Unterstützung an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Link zur vertraulichen Spurensicherung [Externe Seite] … weiterlesen ›