Eine Hand schreibt etwas mit einem orangenen Kugelschreiber auf einen Block.

Beratung zum EHS-Fonds

Was ist der EHS-Fonds (Fonds Sexueller Missbrauch)?

Der EHS-Fonds will Betroffenen über das Ergänzende Hilfesystem (EHS) unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erfahren haben und noch heute unter diesen Folgewirkungen leiden. Betroffene, die im familiären Bereich oder in Institutionen sexuell missbraucht worden sind, können daher über den Fonds bestimmte Sachleistungen beantragen.

Der Fonds kann Sachleistungen bis zu 10.000 Euro (in Einzelfällen 15.000 Euro) bewilligen. Der Fonds ist gegenüber anderen Leistungen, die über das OEG (Opferentschädigungsgesetz), über die Krankenkassen, ober über soziale Leistungen der Kommune bzw. der Stadt finanziert werden könnten, nachgeordnet. Das Hilfesystem soll die sozialrechtlichen Leistungen ergänzen und tritt ein, wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind.

Wichtig ist, dass im Antrag deutlich wird, inwieweit ein Zusammenhang zwischen der gewünschten Leistung und der erlittenen sexuellen Gewalt besteht, und warum die gewünschte Leistung geeignet ist, die langfristigen Beeinträchtigungen durch die erfahrene Gewalt zu lindern.

Außerdem ist es ratsam, die Angaben zu den gewünschten Hilfen so konkret wie möglich zu formulieren, z.B. durch die Nennung der Art der gewünschten Leistung, sowie die Nennung der Behandler*in bzw. der Leistungsanbieter*in. Vorteilhaft ist es auch, einen konkreten Kostenplan beizulegen, in dem Art und Umfang der Kosten ausführlich dargelegt werden.

Ursprünglich konnten Anträge, die den sexuellen Missbrauch in Institutionen betreffen, nur bis zum 31.8.2016 gestellt werden. Neben dem Bund haben auch einige Institutionen die Antragsfrist verlängert. Diese sind auf der Internetseite des Fonds benannt oder können bei uns erfragt werden.

Für den so genannten familiären Bereich wird die Laufzeit z. Zt. bis 31.12.2019 angegeben.

Beispiele für zu beantragende Sachleistungen sind:

  • Die Finanzierung von Therapiestunden (z.B. wenn die von der Krankenkasse bewilligten Stunden überschritten sind, oder die Therapeutin nicht von der Krankenkasse der Patientin bezahlt wird).
  • Die Finanzierung anerkannter therapeutischer Angebote, wie z.B. Bewegungs-, Musik-, Ergo- und Kunst-, und tiergestützte Therapien.
  • Die Kostenübername für die Ausbildung (und ggf. Anschaffung) eines PTBS-Assistenzhundes
  • Kostenübernahme zur individuellen Aufarbeitung des Erlebten, z.B.  Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zum Ort des Geschehens, zu therapeutischen Sitzungen und zu Beratungsstellen anfallen, oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten von Selbsthilfeorganisationen
  • Finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie und Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte etc.
  • Die Finanzierung von Unterstützung beim Umgang mit Behörden oder Gerichten, wie zum Beispiel begleitende Assistenz oder individuelle Unterstützung (sofern die Kosten nicht durch andere Stellen abgedeckt werden).
  • Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, wie z.B. das Nachholen von Schulabschlüssen, Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums oder Umschulungen.

Wo können Sie Unterstützung bekommen?

Unsere beiden Beratungsstellen in Kiel und im Kreis Plön sind offizielle Beratungsstellen des Fonds Sexueller Missbrauchs. Unsere Mitarbeiterinnen sind Ihnen gern bei der Antragsstellung behilflich und können Ihnen Fragen beantworten. Dies kann sowohl telefonisch als auch persönlich geschehen.

Außerdem können Sie sich an das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden (Telefonnummer: 0800 22 55 530). Die Mitarbeiterinnen dort sind ebenfalls speziell geschult, um Fragen zum Fonds zu beantworten. Das Beratungsangebot ist ebenfalls kostenlos.